Gewinnbuch
Ratgeber

Privat verkaufen: die Jahresfrist und die Freigrenze

Wer privat etwas mit Gewinn weiterverkauft, stößt auf zwei Zahlen: ein Jahr und 1.000 €. Wie die Regel aufgebaut ist und warum Kleidung und Möbel oft gar nicht darunter fallen.

Stand: 13.10.2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Die Regel in einem Satz

Verkaufst du privat etwas, das du vor höchstens einem Jahr gekauft hast, ist das nach § 23 des Einkommensteuergesetzes ein „privates Veräußerungsgeschäft“. Der Gewinn daraus kann in der Steuererklärung eine Rolle spielen. Liegt mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf, gilt diese Regel für den Verkauf nicht mehr.

Wie die Jahresfrist gezählt wird

Der Kauftag zählt nicht mit. Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der ein Jahr später dasselbe Datum hat. Wer am 10. März kauft, für den endet die Frist am 10. März des Folgejahres; ein Verkauf am 11. März liegt außerhalb. Maßgeblich sind die Tage von Kauf und Verkauf, also der Vertrag, nicht wann das Paket ankommt.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs

Das Gesetz nimmt Gegenstände des täglichen Gebrauchs ausdrücklich aus. Gemeint sind Dinge, die man zum Benutzen kauft und die dabei an Wert verlieren, etwa Kleidung, Möbel oder Haushaltsgeräte. Wer die eigene Jacke nach drei Monaten weiterverkauft, fällt damit in aller Regel nicht unter die Jahresfrist, selbst wenn er mehr bekommt, als er bezahlt hat.

Anders sieht es bei Dingen aus, die eher als Wertanlage oder Sammlerstück gelten, etwa seltene Spielkarten, Sneaker in limitierter Auflage oder Kunst. Wo genau die Grenze liegt, ist nicht immer eindeutig. Im Zweifel klärt das das Finanzamt.

Die Freigrenze von 1.000 €

Alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres werden zusammengezählt. Bleibt die Summe unter 1.000 €, verlangt das Gesetz dafür keine Einkommensteuer. Seit 2024 liegt die Grenze bei 1.000 €, vorher waren es 600 €.

Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Erreicht die Summe die Grenze, zählt der ganze Betrag, nicht nur der Teil darüber.

Privat oder schon Gewerbe?

Die Jahresfrist betrifft Privatverkäufe. Wer regelmäßig und gezielt einkauft, um mit Gewinn weiterzuverkaufen, kann als gewerblich gelten. Dann gelten andere Regeln, etwa zu Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer. Ein Anhaltspunkt ist, ob du vor allem Eigenes verkaufst oder Ware, die du für den Verkauf besorgt hast.

Was hilft

  • Kaufdatum und Preis festhalten, am besten mit Beleg. Ohne Kaufdatum lässt sich die Jahresfrist später kaum zeigen.
  • Den Überblick über das Jahr behalten: Was wurde innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, und wie viel Gewinn kam dabei zusammen?
  • Auf die Meldegrenze achten: Ab einer bestimmten Zahl von Verkäufen meldet die Plattform dich ohnehin ans Finanzamt, siehe Meldegrenze: 30 Verkäufe oder 2.000 €.

Den Überblick behält Gewinnbuch für dich

Verkäufe in Sekunden eintragen, die Gebühr ist vorbelegt. Gewinnbuch zählt pro Plattform mit, zeigt die Jahresfrist jedes Artikels und was im Jahr übrig bleibt. Ohne Konto, die Daten bleiben auf deinem iPhone.

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Quellen

Dieser Artikel erklärt allgemein, wie die Regeln funktionieren. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie viel Steuer anfällt, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.